Ein gestaffelter, sich verschiebender Zeitplan
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit 1. August 2024 in Kraft und gilt gestaffelt:
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| seit 2. Februar 2025 | Verbote unannehmbarer KI-Praktiken, Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) |
| seit 2. August 2025 | Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle (GPAI) |
| seit 2. August 2026 | Transparenzpflichten (Art. 50): KI-Interaktionen und KI-Inhalte müssen erkennbar sein |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III (u. a. Recruiting, Kreditvergabe, Bildung) |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten (Anhang I) |
Die beiden letzten Fristen wurden durch den „Digital Omnibus on AI“ (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan nach hinten verschoben.
Was das für Unternehmen bedeutet
Die Pflicht zur KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden gilt bereits seit Februar 2025 – unabhängig davon, ob Sie Hochrisiko-Systeme einsetzen. Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei Hochrisiko-Verstößen bis zu 35 Mio. Euro oder 7 %.
Unsere Leistungen
- Betroffenheits- und Risikoklassifizierung Ihrer KI-Anwendungen (minimal, begrenzt, hoch, verboten)
- Schulung zur KI-Kompetenz nach Art. 4
- Aufbau einer AI-Governance-Struktur, wahlweise auf Basis von ISO 42001
- Vorbereitung auf die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III / Anhang I
Kontakt
Sprechen Sie uns an, um Ihre KI-Systeme regulatorisch einzuordnen, bevor die nächste Frist greift.