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AI Governance / EU-AI-Act-Beratung

Ein gestaffelter, sich verschiebender Zeitplan

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit 1. August 2024 in Kraft und gilt gestaffelt:

Datum Was gilt
seit 2. Februar 2025 Verbote unannehmbarer KI-Praktiken, Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4)
seit 2. August 2025 Pflichten für General-Purpose-AI-Modelle (GPAI)
seit 2. August 2026 Transparenzpflichten (Art. 50): KI-Interaktionen und KI-Inhalte müssen erkennbar sein
2. Dezember 2027 Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III (u. a. Recruiting, Kreditvergabe, Bildung)
2. August 2028 Hochrisiko-KI als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten (Anhang I)

Die beiden letzten Fristen wurden durch den „Digital Omnibus on AI“ (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan nach hinten verschoben.

Was das für Unternehmen bedeutet

Die Pflicht zur KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden gilt bereits seit Februar 2025 – unabhängig davon, ob Sie Hochrisiko-Systeme einsetzen. Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen Bußgelder bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei Hochrisiko-Verstößen bis zu 35 Mio. Euro oder 7 %.

Unsere Leistungen

  • Betroffenheits- und Risikoklassifizierung Ihrer KI-Anwendungen (minimal, begrenzt, hoch, verboten)
  • Schulung zur KI-Kompetenz nach Art. 4
  • Aufbau einer AI-Governance-Struktur, wahlweise auf Basis von ISO 42001
  • Vorbereitung auf die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III / Anhang I

Kontakt

Sprechen Sie uns an, um Ihre KI-Systeme regulatorisch einzuordnen, bevor die nächste Frist greift.