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EU Cyber Resilience Act (CRA) – Beratung

Der Cyber Resilience Act

Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen zu verbindlichen Mindestanforderungen an die Cybersicherheit – über den gesamten Produktlebenszyklus. Die ersten Pflichten sind bereits scharf gestellt.

Fristen im Überblick

Datum Was gilt
10. Dezember 2024 CRA in Kraft getreten
11. Juni 2026 Konformitätsbewertungsstellen werden autorisiert
11. September 2026 Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle (24 Std. Frühwarnung, 72 Std. Detailmeldung, Abschlussbericht)
11. Dezember 2027 Vollständige CRA-Pflichten: CE-Kennzeichnung, Security by Design, SBOM, Bußgelder bis 15 Mio. Euro

Wer betroffen ist

Alle, die Produkte mit digitalen Elementen – Hardware wie Software – in der EU in Verkehr bringen. Das schließt bereits am Markt befindliche Bestandsprodukte ausdrücklich mit ein.

Unsere Leistungen

  • Betroffenheits- und Gap-Analyse
  • Aufbau des Meldeprozesses für Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle
  • Technische Dokumentation und Software-Stückliste (SBOM)
  • Vulnerability-Handling- und Update-Prozesse
  • Begleitung durch die Konformitätsbewertung
  • Schulung von Entwicklungs- und Produktteams

Praxiserfahrung

Wir haben bereits ein Mandat zur CRA-Betroffenheit für einen Softwarehersteller im Bildungsbereich abgeschlossen – inklusive Analyse und Management-Präsentation.

Kontakt

Sprechen Sie uns an, wenn Sie klären wollen, ob und wie der CRA Ihr Unternehmen betrifft.