Der Cyber Resilience Act
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen zu verbindlichen Mindestanforderungen an die Cybersicherheit – über den gesamten Produktlebenszyklus. Die ersten Pflichten sind bereits scharf gestellt.
Fristen im Überblick
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 10. Dezember 2024 | CRA in Kraft getreten |
| 11. Juni 2026 | Konformitätsbewertungsstellen werden autorisiert |
| 11. September 2026 | Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle (24 Std. Frühwarnung, 72 Std. Detailmeldung, Abschlussbericht) |
| 11. Dezember 2027 | Vollständige CRA-Pflichten: CE-Kennzeichnung, Security by Design, SBOM, Bußgelder bis 15 Mio. Euro |
Wer betroffen ist
Alle, die Produkte mit digitalen Elementen – Hardware wie Software – in der EU in Verkehr bringen. Das schließt bereits am Markt befindliche Bestandsprodukte ausdrücklich mit ein.
Unsere Leistungen
- Betroffenheits- und Gap-Analyse
- Aufbau des Meldeprozesses für Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle
- Technische Dokumentation und Software-Stückliste (SBOM)
- Vulnerability-Handling- und Update-Prozesse
- Begleitung durch die Konformitätsbewertung
- Schulung von Entwicklungs- und Produktteams
Praxiserfahrung
Wir haben bereits ein Mandat zur CRA-Betroffenheit für einen Softwarehersteller im Bildungsbereich abgeschlossen – inklusive Analyse und Management-Präsentation.
Kontakt
Sprechen Sie uns an, wenn Sie klären wollen, ob und wie der CRA Ihr Unternehmen betrifft.