Die NIS2-Pflichten gelten bereits
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft. Es erweitert den Kreis der beaufsichtigten Unternehmen in Deutschland von rund 4.500 klassischen KRITIS-Betreibern auf schätzungsweise 29.500 Einrichtungen in 18 Sektoren. Das BSI-Registrierungsportal ist seit 6. Januar 2026 freigeschaltet; die ursprüngliche Registrierungsfrist endete am 6. März 2026 – wer sich noch nicht registriert hat, sollte das umgehend nachholen.
Wer betroffen ist
Als „besonders wichtige“ oder „wichtige Einrichtung“ gilt grob: mindestens 50 Mitarbeitende oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz in einem der 18 erfassten Sektoren (u. a. Energie, Gesundheit, Verkehr, digitale Infrastruktur, Post, verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel, digitale Verwaltung).
Die Kernpflichten nach § 30 BSIG-neu
- Zehn Mindestmaßnahmen im Risikomanagement (u. a. Backup- und Krisenmanagement, Lieferkettensicherheit, Kryptografie, Multi-Faktor-Authentifizierung, Schwachstellenmanagement)
- Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen: 24-Stunden-Frühwarnung, 72-Stunden-Meldung, Abschlussbericht binnen eines Monats
- Schulungspflicht für die Geschäftsleitung
- Persönliche Haftung der Geschäftsleitung bei Pflichtverletzung
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Unsere Leistungen
- Betroffenheitsanalyse: fallen Sie unter NIS2, und als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtung?
- Begleitung bei der BSI-Registrierung
- Aufbau der Risikomanagement-Maßnahmen nach § 30 BSIG-neu, i. d. R. auf Basis eines ISMS nach ISO 27001
- Aufbau meldefähiger Prozesse und Schulung der Geschäftsleitung
Kontakt
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre NIS2-Betroffenheit klären oder die BSI-Registrierung nachholen müssen.